Manuelle Therapie
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:
“Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der Funktionseinheit Gelenk - Muskeln - Nerv mit Hilfe von translatorischen Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnung verkürzter muskulärer Strukturen und der Kräftigung ihrer abgeschwächten Antagonisten.
Gleichzeitig wird der Patient in verschiedenen Gelenk- und Muskelübungen geschult.
Die therapeutischen Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktionen und sollen diese erhalten.