Massage und BGM*
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993
“Manuelle Anwendung der Massagegriffe, zulässig sind alle Formen der klassischen Massage und entsprechend andere Techniken, wie Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Stäbchen-Massage.
Die bekannten Wirkungen der speziellen Massagetechniken können bei separater Verordnung neben der Krankengymnastik eingesetzt werden.”
Alle klassischen und einige besondere Formen der Massage werden von uns auf ärztliche Verordnung fachgerecht durchgeführt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Massagetermine unter präventivem Gesichtspunkt auch ohne ärztliche Verordnung oder als Therapieergänzung auf ärztliche Privatverordnung zu vereinbaren.